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Das maßgebliche Recht eines Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. Trotz dieser erheblichen Bedeutung sind die gesetzlichen Vorgaben eher dürftig.
Das Seminar stellt die Rechnungslegungspflicht in nichtbilanzierenden gemeinnützigen Vereinen intern und gegenüber dem Finanzamt dar.
Im zweiten Teil des Seminars geht es um die Buchhaltungsorganisation und typische Spezialfragen der Rechnungslegung in gemeinnützigen Vereinen.