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Wissenswertes von A-Z

A

Anerkennung
Auf der Internetseite der Geschäftsstelle Ehrenamt finden Sie die Rubrik ‚Anerkennung‘. Dort werden unterschiedliche Möglichkeiten vorgestellt, eine ehrenamtliche Tätigkeit zu honorieren. Sie leisten freiwillige Arbeit oder möchten die Arbeit anderer würdigen? Dann finden Sie hier die Informationen dazu.
Zur Rubrik Anerkennung geht es hier.

Akademie Ehrenamt
Die Akademie Ehrenamt bezeichnet das Fort- und Weiterbildungsangebot der Geschäftsstelle Ehrenamt beim Kreis Höxter. Die Ehrenamtlichen sollen bestmöglich in ihrem Alltag unterstützt und zu Experten in den Vereinen oder Initiativen werden.
Eine Auflistung aller künftigen und bereits vergangenen Fortbildungen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Fortbildungen“.
Haben Sie Wünsche oder Vorschläge für weitere Fortbildungsangebote und –themen? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrem Vorschlag an ehrenamt@kreis-hoexter.de oder rufen Sie an.


B

Bundesverdienstorden
Der Bundesverdienstorden ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Die Ordensanregung ist formlos an die Staatskanzlei NRW bzw. an das Auswärtige Amt zu richten.
Weitere Informationen zum Bundesverdienstorden gibt es hier.


C

Crowdfunding
Die Vereinigte Volksbank eG stellt für die Region eine Crowdfundingplattform zur Verfügung. Auf der digitalen Spendenplattform können gemeinnützige, regionale Vereine kostenlos ihr Projekt vorstellen und Spenden sammeln. Marleen Menne von der Volksbank begleitet die Vereine bei den Crowdfunding-Projekten, gibt Tipps zur Projektbeschreibung, hilft bei der Veröffentlichung und unterstützt bei der Bewerbung. Marleen Menne ist unter Telefon 05272 / 60077613 oder per E-Mail an marleen.menne@v-vb.de zu erreichen. Mehr unter www.v-vb.viele-schaffen-mehr.de


D

Dachverbände
Die Dachverbände unterstützen ihre Vereine auf vielfältige Weise. Hier finden Sie eine Liste der Dachverbände und Kontaktdaten.

Datenschutz
Allgemeine Informationen zum Datenschutz im Ehrenamt von der Stiftung Datenschutz.


D

Ehrenamt
Wichtiges zum Thema ehrenamtliches Engagement finden Sie auf der Internetseite Engagiert in NRW, die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen betrieben wird

Ehrenamtskarte
Durch die Ehrenamtskarte erhalten die Ehrenamtlichen im Kreis Höxter zahlreiche Vergünstigungen (z.B. Preisnachlässe, freien Eintritt, …). Sie ist drei Jahre lang gültig und muss anschließend neu beantragt werden. Den Antrag für die Karte finden Sie hier.

Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale ist ein persönlicher steuerlicher Freibetrag von nunmehr 840 Euro pro Jahr. Mit diesem Freibetrag haben gemeinnützige Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich Tätigen (Helfer, Mitglieder, Vorstand) finanziell zu honorieren – ohne dass für diesen Betrag Steuern beim Verein oder den Begünstigten anfallen. Das Geld gibt es also brutto für netto. 

Engagementnachweis NRW
Der Engagementnachweis kann Ehrenamtlichen ausgestellt und von ihnen für die berufliche Entwicklung genutzt werden. Er dient dafür als Zeugnis über die freiwilligen Leistungen und kann den Bewerbungsunterlagen beifügt werden.
Weitere Informationen zum Engagementnachweis NRW finden Sie hier.

Ehrenamtsbörse
Eine neu eingerichtete Ehrenamtsbörse bietet wertvolle Unterstützung für das sogenannte „unorganisierte“ Ehrenamt. Über das Einstellen von Inseraten können Freiwillige ihre Hilfe anbieten oder sich auf offene Stellen melden. Das projektbezogene Helfen bietet außerdem neuen Interessenten die Möglichkeit, erste Einblicke in die unterschiedlichen Tätigkeiten zu bekommen. Momentan wird die Ehrenamtsbörse analog über die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Ehrenamt beim Kreis Höxter verwaltet. Rufen Sie gerne an und informieren sich!
Weitere Informationen zur Ehrenamtsbörse finden Sie hier


F

Führungszeugnis
Online-Portal des Bundesamts für Justiz: seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das Portal zu beantragen.

Freie Antragserstellung
Tipps für die Erstellung eines freien Antrages:

  • auf eine saubere und gut leserliche Form achten
  • im Vorfeld bei der Förderinstitution informieren, welche Unterlagen eingereicht werden müssen
  • die Verwendung der Fördermittel so genau wie möglich beschreiben
  • der Antrag muss von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden
  • falls gewünscht, den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes beifügen
  • einen genauen Kostenplan erstellen (Gesamtkosten des Projekts, Höhe der Eigenmittel, mögliche andere Fördermittel auflisten)
  • auf Abgabetermine achten

Förderprogramme
Eine Auflistung aller Förderprogramme zur Unterstützung der ehrenamtlichen Vorhaben finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik „Förderprogramme“. (Zu den Förderprogrammen geht es hier)

Fortbildungen
Die Ehrenamtlichen sollen bestmöglich in ihrem Alltag unterstützt und zu Experten in den Vereinen oder Initiativen werden.
Eine Auflistung aller künftigen und bereits vergangenen Fortbildungen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Fortbildungen“. (Zu den Fortbildungen geht es hier)
Haben Sie Wünsche oder Vorschläge für weitere Fortbildungsangebote und –themen? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrem Vorschlag an ehrenamt@kreis-hoexter.de oder rufen Sie an.


G

Geschäftsstelle Ehrenamt
Die Geschäftsstelle steht den Ehrenamtlichen als zentraler Ansprechpartner im Kreis Höxter zur Verfügung. Mit einer Projektlaufzeit von drei Jahren, ist sie Teil eines bundesweiten Pilotprojekts. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören neben der Beratung zu allen Themen rund ums Ehrenamt auch das Organisieren und Durchführen von Fortbildungen sowie Vernetzungstreffen, Sprechstunden und Schaffung von digitalen Austauschplattformen. Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. (Zum Kontakt geht es hier)


H

Heimat-Preis
Der Heimat-Preis wurde 2019 das erste Mal vom Kreis Höxter ausgelobt. Auch im folgenden Jahr traf die Aktion auf großen Zuspruch und fast vierzig Vereine und Initiativen wollten sich mit ihren Projekten das Preisgeld in Höhe von 10.000,00 Euro sichern. Aus dieser Vielzahl von Bewerbungen muss sich die Fachjury jedes Jahr entscheiden. Einsendeschluss für den Heimat-Preis ist der 30. September jeden Jahres. Weitere Informationen zum Heimat-Preis

Haftpflichtversicherung von Ehrenamtlichen
Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind, ebenso wie hauptamtliche, bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind. Zudem gibt es unter gewissen Bedingungen einen zusätzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.
Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/ehrenamt/sicherheit


I

Individuelle Beratung
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Ehrenamt stehen Ihnen jederzeit für eine telefonische oder schriftliche Beratung zur Verfügung. Nach Absprache sind auch Beratungstermine in der Kreisverwaltung Höxter möglich. Sprechen Sie uns gerne an!
Zum Kontakt geht es hier.


J

Jahressteuergesetz 2020
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet, der Bundesrat am 18. Dezember 2020 zugestimmt und seit dem 1.1.2021 ist es aktiv. Die umfangreichen Änderungen umfassen verschiedene Steuergesetze, die die gemeinnützige Arbeit entlasten.

Die Änderungen im Überblick:

  • der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht,
  • der vereinfachte Spendennachweis wird um 100 Euro erhöht und so ein Betrag von bis 300 Euro ermöglicht,
  • die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht,
  • die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften wird abgeschafft und ermöglicht damit, die erhaltenen Mittel auch über die für größere Organisationen weitergeltende Zweijahresgrenze für ihre Satzungszwecke einsetzen,
  • die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen wird künftig rechtssicher ausgestaltet sowie
  • die Zwecke „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerung“ werden als gemeinnützig eingestuft.

Juleica
Inhaberinnen und Inhaber einer Jugendleiter-Card sind durch eine Ausbildung von mindestens 35 Stunden autorisiert, Verantwortung für Kinder und Jugendliche zu übernehmen. Im Kreis Höxter erhalten die Jugendleiterinnen und Jugendleiter automatisch zu der Juleica die Ehrenamtskarte und können von den zahlreichen Vergünstigungen profitieren.


K

Kreis Höxter
Im Kreis Höxter leben rund 143.000 Einwohner. Die zehn Kommunen des Kreises erstrecken sich zwischen Weser und Egge im Regierungsbezirk Detmold. In der Kreisstadt Höxter ist der Hauptsitz der Kreisverwaltung (Moltkestraße 12, 37671 Höxter) angesiedelt.

Das vielfältige ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Institutionen im Kulturland Kreis Höxter ist unverzichtbare Grundvoraussetzung für den sozialen Zusammenhalt in der Region. Rund 27.000 Ehrenamtliche engagieren sich in mehr als 1.400 Vereinen.

Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung hat ihren Hauptsitz in der Moltkestraße 12 in 37671 Höxter. Die Geschäftsstelle Ehrenamt ist aufgrund der umfangreichen Einsatzgebiete dem Gemeinschaftsbüro Landrat zugeordnet und somit zentral in der Verwaltung angesiedelt. 


L

Landesverdienstorden
Der Landesverdienstorden ist die höchste Auszeichnung Nordrhein-Westfalens. Der Orden wird vom Ministerpräsidenten in einer Feierstunde persönlich verliehen. Die Ordensanregung ist formlos an die Staatskanzlei NRW zu richten.
Zur Rubrik Landesvedienstorden NRW

Logo
Das Logo der Geschäftsstelle Ehrenamt zeigt fünf farbige Hände rund um das Logo des Kulturlandes Kreis Höxter. Die Farben der Hände grün, orange und blau finden sich im Kulturlandlogo wider. Der grüne Apfel, die blauen Gewässer und die orangenen Gebirge stehen für die markanten Eckpfeiler unserer Region sowie der Heimat- und Naturverbundenheit. Außerdem weisen die Farben auf die direkte Verbindung der Geschäftsstelle mit dem Kreis Höxter hin. Das Symbol der Hand steht für die ehrenamtliche Hilfe der Bürgerinnen und Bürger für ihre Mitmenschen. Sie verbildlicht außerdem die Unterstützung, die der Kreis Höxter durch die Geschäftsstelle Ehrenamt ermöglicht.


M

Migration
Viele Engagierte haben selbst einen Migrationshintergrund oder möchten sich besonders für Ihre Mitmenschen einsetzen. Daher arbeitet das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Höxter eng mit der Geschäftsstelle Ehrenamt zusammen. Informieren Sie sich gerne! Zu der Internetseite des Kommunalen Integrationszentrums gelangen Sie hier.


N

Newsletter
Die Geschäftsstelle Ehrenamt informiert im Newsletter regelmäßig über wechselnde Themen wie zum Beispiel Förderprogramme, Wettbewerbe, Veranstaltungen und vieles mehr. Die Ehrenamtlichen des Kreises Höxter haben die Chance sich und ihren Verein im Newsletter zu präsentieren. Weitere Informationen dazu, finden Sie unter der Rubrik Newsletter.
Um den Newsletter direkt per E-Mail zu erhalten, schicken Sie eine kurze Nachricht an ehrenamt@kreis-hoexter.de. Alle Newsletter werden außerdem auf der Homepage der Geschäftsstelle Ehrenamt digital zur Verfügung gestellt.


P

Pressemitteilungen
Informationen zur Geschäftsstelle Ehrenamt werden durch die Pressestelle des Kreises Höxter regelmäßig in den regionalen Tageszeitungen und News-Portalen veröffentlicht. Alle Pressemitteilungen zur Geschäftsstelle finden Sie außerdem hier.


R

Rechtsberatung, UPJ Pro Bono für Non-Profit-Organisationen
Gemeinnützige Organisationen benötigen mitunter Rechtsberatung. Wenn sie keine passende Auskunft erhalten oder nicht in der Lage sind, diese regulär zu bezahlen, können sie eine Anfrage an UPJ stellen. Hier werden Pro-bono-Mandate zwischen Organisationen und engagierten Kanzleien vermittelt. Weitere Informationen finden Sie hier.


S

Steuerrecht im Ehrenamt
Grundsätzlich definiert sich das Ehrenamt als ein ehrenvolles und freiwilliges Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Um die ehrenamtliche Verpflichtung zu erleichtern, erhalten jedoch viele freiwillig Tätige Fahrtkostenerstattungen oder eine kleine Aufwandspauschale. Für diese ehrenamtlichen Vergütungen gibt es besondere Steuervergünstigungen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung zum "Steuerrecht im Ehrenamt".

Infos zu Steuern im Verein, Übungsleiterfreibetrag, Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale, Aufwandsentschädigung finden Sie hier.

Ehrenamtspauschale/Übungsleiterpauschale


T

Transparenzregister
Seit 2017 sind juristische Personen des Privatrechts verpflichtet, der Bundesanzeiger Verlag GmbH als registerführende Stelle ihre wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister elektronisch mitzuteilen.  Das gilt auch für eingetragene/gemeinnützige Vereine. Diese Vorschrift steht in Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz. Die Melde- und Auskunftspflicht besteht gegenüber dem Transparenzregister, welches dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist und vom Bundesanzeiger Verlag geführt wird. Es ist ein rein elektronisches Register.

Das Transparenzregister wurde mit dem Vereinsregister verknüpft. Die dort hinterlegten Daten werden an das Transparenzregister weitergegeben. Eine aktive Meldung ist also für eingetragenen Vereine nicht erforderlich. Allerdings wird für die Führung des Registers eine Gebühr erhoben. Weitere Informationen, wie Sie mit dem Bescheid umgehen und was Sie künftig gegen die Gebühren tun können, finden Sie unter: www.transparenzregister.de/treg/de/aktuell?1


U

Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind, ebenso wie hauptamtliche, bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind. Zudem gibt es unter gewissen Bedingungen einen zusätzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.
Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/ehrenamt/sicherheit

Übungsleiterpauschale
Mit der Übungsleiterpauschale bleiben Einnahmen aus einer gemeinnützigen, nebenberuflichen Tätigkeit bis 3000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Für gemeinnützige Vereine und Verbände, aber auch für Volkshochschulen, Pflegeheime, Einrichtungen der Jugendhilfe, Behindertenwerkstätten und viele weitere ist das eine tolle Möglichkeit, ehrenamtliche Helfer für ihren Einsatz zu entlohnen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben anfallen. Allerdings ist der Übungsleiterfreibetrag an einen Reihe von Vorgaben geknüpft. Zum Beispiel darf er nur für Tätigkeiten in Anspruch genommen werden, die eine pädagogische Ausrichtung haben. www.deutsches-ehrenamt.de
 

Ukraine-Hilfe – was dürfen gemeinnützige Vereine
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine zeichnet sich das Miteinander in Europa, in Deutschland und im Kreis Höxter durch den ehrenamtlichen Einsatz und die umfangreiche Unterstützung vieler Menschen aus. Die Hilfsangebote sind zahlreich und werden auch im Kreis Höxter durch die Geschäftsstelle Ehrenamt zentral gebündelt. Sie möchten helfen oder suchen Hilfe? Melden Sie sich in unserer Ehrenamtsbörse an. Sie werden kontaktiert, wenn wir etwas passendes für Sie gefunden haben! Hier geht es direkt zur Ehrenamtsbörse.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat Hilfs- und Spendenangebote sowie nützliche Informationen auf ihrer Internetseite zusammen gestellt. Hier geht es zur Stiftung.

Mittelweiterweitergabe
Nach den Regelungen des § 58 Abgabenordnung (AO) dürfen gemeinnützige Organisationen Geld- und Sachmittel in unbeschränkter Höhe an andere gemeinnützige (steuerbegünstigte) oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen weitergeben. Es kommt dabei nicht auf die Satzungszwecke von Geber- und Empfängereinrichtung an. Auf diese Weise können auch Einrichtungen ohne einschlägige Zwecke (wie z. B. Flüchtlings- und Katastrophenhilfe) mittelbar solche Zwecke unterstützen.

Wichtig: Vereinsvorstände können nicht frei über das Vereinsvermögen verfügen. Eine Mittelweitergabe, die über das bis dahin übliche hinausgeht, bedarf deswegen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Andernfalls könnte der Vorstand vom Verein in Haftung genommen werden. Diese Zustimmung kann aber auch nachträglich eingeholt werden. Das ist sicher unkritisch, wenn sich der Vorstand auf eine entsprechende (einfache) Mehrheit in der Mitgliederversammlung verlassen kann. Einzelne Mitglieder haben hier kein Vetorecht.

Auch eine leihweise Überlassung von Sachmitteln ist möglich. So könnte ein Verein z. B. sein Fahrzeug überlassen oder Zelte, Kochgeräte usf.

Ebenfalls erlaubt ist die Überlassung von Räumen. Es gibt also keine Bedenken, wenn z. B. ein Sportverein seine Halle als Flüchtlingsunterkunft bereitstellt. Weil er keine entsprechenden Satzungszwecke hat, ist es aber gemeinnützigkeitsschädlich, wenn er selbst eine solche Hilfseinrichtung betreibt oder Räumlichkeiten direkt an Betroffene überlässt. Immer muss hier – zumindest pro forma – eine gemeinnützige Einrichtung mit entsprechenden Satzungszwecken dazwischengeschaltet sein.

Personalgestellung
Ebenfalls erlaubt ist nach § 58 AO die Überlassung von Personal an andere steuerbegünstigte Einrichtungen. Das bezieht sich natürlich auf vergütetes Personal, weil es ehrenamtlich Tätigen ja jederzeit freisteht, sich anderweitig zu engagieren. Gemeinnützige Einrichtungen können also Mitarbeiter/-innen für Tätigkeiten bei anderen gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen freistellen und dabei die Gehälter weiterbezahlen.

Spendenaufrufe
Unter die „Mittelweitergabe“ fallen auch alle Arten von Dienstleistungen. Vereine können also ihre vielfältigen Ressourcen mobilisieren. Denkbar wäre z. B. auch, dass sie ihre Verteiler für Spendenaufrufe an Hilfsorganisationen nutzen.

Spendensammlungen
Spenden können auch vom Verein selbst zur Weitergabe an Hilfsorganisationen gesammelt werden. Da eine Mittelweitergabe unbeschränkt erlaubt ist (auch aus Spendenmitteln), kann der Verein dabei selbst Spendenbescheinigungen ausstellen. Beim Spendenaufruf sollte aber klargestellt werden, dass die Spenden zur Weitergabe bestimmt sind. Das ist zwar aus steuerlichen Gründen nicht erforderlich, aber hinsichtlich der Spenderkommunikation unbedingt zu empfehlen. Oft ist es aber einfacher, um Spenden auf die bekannten Sonderkonten der Hilfsorganisationen zu bitten. Hier gilt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis nämlich für Spenden in jeder Höhe. Es genügt dann der Kontoauszug als Nachweis für den Steuerabzug der Spende. Vereine können dieses Verfahren sonst nur bei Geldspenden bis 300 Euro (pro Einzelspende) nutzen.
 
Keine direkte Unterstützung von Betroffenen
Nicht erlaubt ist gemeinnützigen Einrichtungen ohne einschlägige (mildtätige) Zwecke die direkte Unterstützung von Einzelpersonen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Betroffene in Deutschland oder in der Ukraine sind.

Hinweis: Die Mittelweitergabe an Einrichtungen in der Ukraine, die analog zur deutschen Gemeinnützigkeit begünstigt sind, ist zwar ebenfalls möglich. Leider hat die Finanzverwaltung aber bisher nicht klargestellt, welche Nachweise dabei erforderlich sind. Deswegen ist eine Mittelweitergabe an eine deutsche Hilfseinrichtung sicherer und unkomplizierter.

Oft möchten Vereine betroffene Menschen direkt unterstützen, weil zu ihnen persönliche Kontakte bestehen oder entstehen. Hier geht es nur auf einem Umweg: Der Verein spendet an eine entsprechende Hilfsorganisation mit der Bitte, die Mittel an bestimmte Betroffene weiterzugeben.

(Quelle: Wolfgang Pfeffer, Vereinsinfobrief Nr. 427 – Ausgabe 4/2022, www.vereinsknowhow.de)


V

Versicherungsschutz im Ehrenamt
Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind, ebenso wie hauptamtliche, bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind. Zudem gibt es unter gewissen Bedingungen einen zusätzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft. Weitere Informationen unter: https://www.land.nrw/ehrenamt/sicherheit

Veranstaltungsmanagement im Ehrenamt
Öffentliche Veranstaltungen wie Vereins- und Straßenfeste werfen für die Verantwortlichen oft eine ganze Reihe von Fragen auf – sei es im Zusammenhang mit der Genehmigung, der Umsetzung erteilter Auflagen, der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes oder dem Umgang mit Störenfrieden.
Einen Leitfaden um Ihr Fest perfekt zu organisieren finden Sie als PDF zum Download hier.

Vereinsrecht
Gründung, Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung, Vorstand und Auflösung auf einen Blick. Die Broschüre des Die Brorschüre "Das Ehrenamt in der Justiz" des Justizministeriums des Landes NRW finden Sie hier. Die Broschüre "Der verein" mit Informationen zur Gründung, Mitgliedschaft, Mitgliederversammlungen, Vorstand und Auflösung finden Sie hier.
Vereinsrecht.de: diese Seite bietet einführende Informationen und praktische Arbeitshilfen zum Vereinsrecht, zum Stiftungsrecht und zum Steuerrecht für Nonprofit-Organisationen.
Vereinsrecht unter: https://deutsches-ehrenamt.de/

Zum Vereinsregister geht es hier.