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FAQ

Datenschutzgrundverordnung
Die seit 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung muss auch in den westfälischen Vereinen umgesetzt werden. Vordrucke zur Mitgliederverwaltung stehen hier zum Download bereit.

Checkliste Datenschutz:

Checkliste-Datenschutz, 434 KB

Einwilligung Fotoaufnahme:

Einwilligung-Fotoaufnahmen, 191 KB

Einwilligung Fotoaufnahme Minderjährige:

Einwilligung-Fotoaufnahmen-Minderjaehrige, 21 KB

Informationspflichten:

Informationspflichten, 260 KB

Gilt das Vergaberecht auch für Vereine?
Das Vergaberecht gilt nur für öffentliche Auftraggeber. Vereine unterliegen keinem klassischen Vergaberecht. Ausnahmen bestehen, wenn Vereine öffentliche Gelder (vom Kreis) oder Fördermittel (vom Land) erhalten. Ab welcher Summe dann eine öffentliche Ausschreibung und Vergabe erfolgen muss, wird individuell im Bewilligungsbescheid festgelegt, oft ab 100.000 Euro. Haushaltsmittel der Städte, die beispielsweise als Dorfbudget verteilt werden, gelten nicht als öffentliche Gelder.

Auch wenn Vereine keinem Vergaberecht unterliegen, ist es dennoch sinnvoll, für Aufträge stets drei Angebote einzuholen und diese ggfs. für Kontrollen aufzubewahren.


Bin ich in meinem Ehrenamt versichert?
Ja, bei jeder ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie versichert. Entweder fällt Ihr Engagement unter den Schutz der gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung oder es besteht automatisch und ohne besondere Anmeldung Versicherungsschutz über einen vom Land abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Versicherungsvertrag. Die Kosten der Versicherung übernimmt das Land. Alle wichtigen Informationen zum Thema „Versicherung im Ehrenamt“ erhalten Sie beim Land Nordrhein-Westfalen. Sicherheit im Ehrenamt


Gesetzlichen Unfallversicherung für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement
Der Einsatz für Andere im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements verdient volle Anerkennung und umfangreichen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit die Kriterien der Ehrenamtlichkeit erfüllt und die tätig werdende Person zu einer versicherten Personengruppe im Sinne des Gesetzes (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII) oder im Sinne der Satzung der Unfallkasse NRW gehört.

Die Unfallkasse NRW hat hierzu eine umfangreiche Broschüre herausgegeben.


Dürfen nicht eingetragene Vereine Spenden annehmen und Quittungen ausstellen?
Ja, wenn diese einen Freistellungsbescheid besitzen. Darin wird festgestellt, dass Ihr Verein von der Körperschaftsteuerpflicht freigestellt ist. Für den Fall, dass Sie mit Ihrem Verein auch steuerpflichtige Einnahmen erzielt haben, erlässt das Finanzamt gegebenenfalls einen Körperschaftsteuerbescheid. Der stellt dann immer zugleich auch klar, dass Ihr Verein nur die festgesetzte Körperschaftsteuer zahlen muss, darüber hinaus aber von der Körperschaftsteuer freigestellt ist. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Steuerrecht im Ehrenamt
Grundsätzlich definiert sich das Ehrenamt als ein ehrenvolles und freiwilliges Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Um die ehrenamtliche Verpflichtung zu erleichtern, erhalten jedoch viele freiwillig Tätige Fahrtkostenerstattungen oder eine kleine Aufwandspauschale. Für diese ehrenamtlichen Vergütungen gibt es besondere Steuervergünstigungen.

Ehrenamt und Steuern: gesetzliche Grundlagen


Veranstaltungsmanagement
Öffentliche Veranstaltungen wie Vereins- und Straßenfeste werfen für die Verantwortlichen oft eine ganze Reihe von Fragen auf – sei es im Zusammenhang mit der Genehmigung, der Umsetzung erteilter Auflagen, der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes oder dem Umgang mit Störenfrieden.

Leitfaden Vereinsveranstaltungen

Veranstaltungsorganisation NRW


Vereinsrecht
Alle Fragen zur Gründung, Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung, Vorstand und Auflösung finden Sie auf einen Blick in diesem Leitfaden. Außerdem stehen Ihnen verschiedene Muster zum Download bereit.

Alle Informationen zur Eintragung in das Vereinsregister finden Sie hier:


Versicherungsschutz
Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind, ebenso wie hauptamtliche, bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind. Zudem gibt es unter gewissen Bedingungen einen zusätzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Welche Gründe kann es für eine Vereinsauflösung geben?

Ein Verein kann aus anderen Gründen aufgelöst werden:
1. Zeitablauf: Es wurde von vorneherein eine Zeitdauer für die Laufzeit des Vereins festgesetzt, welche nun abläuft.
2. Insolvenz: bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
3. Erlöschen des Vereins: Wenn alle Mitglieder, aus welchen Gründen auch immer, ausgetreten oder weggefallen sind.
4. Entzug der Rechtsfähigkeit durch Behördenentscheidung oder 5.Satzungsbestimmung über Auflösung (z.B. beim Erreichen der Vereinsziele)

Wie erfolgt die Auflösung eines Vereins?

Ein Verein wird über den Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. Dazu muss eine ¾-Mehrheit für die Auflösung des Vereins stimmen, sofern diese Regelung in der Satzung nicht anders festgelegt wurde

Was passiert mit dem Vereinsvermögen bei der Auflösung?

Sollte der Verein bei der Auflösung über ein Vermögen verfügen, muss durch den Vorstand oder eine durch die Mitgliederversammlung bestimmte Person, die Liquidität des Vereins erfolgen. Dazu müssen die dafür bestimmten Personen zuvor im Vereinsregister angemeldet werden. Ab dem Zeitpunkt der Vereinsauflösung haben diese Personen dann ein Jahr Zeit eventuell Gläubiger zu bezahlen und übriggebliebene Vermögen zu verteilen (siehe Satzung). Dieses Jahr wird auch Sperrjahr genannt.

Was tun, wenn der Verein bei der Auflösung Schulden hat?

Hat ein Verein beim Beschluss der Auflösung Schulden, die er nicht tilgen kann, muss ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Weitere Infos hier


Wo erhalte ich Informationen zum Heimat-Preis?
Auf der Website des Kreises Höxter sowie auf der Website der Geschäftsstelle Ehrenamt