Suche

Juleica

Bei der Jugendleiter-Card handelt es sich um eine bundesweite Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Jugendarbeit. Nach einer Ausbildung von mindestens 35 Stunden dient sie als Qualifizierungsnachweis, Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen zu können. Außerdem ermöglicht die Juleica ihren Inhaberinnen und Inhabern Unterstützung in Form von Beratungen, aber auch Vergünstigungen bei Kosten, die durch die Aufgabe als Jugendleiter anfallen.

Voraussetzungen zum Erhalt der Juleica:

  • das 16. Lebensjahr sollte vollendet sein
  • dauerhafte Tätigkeit in der Jugendarbeit bei einem freien oder öffentlichen Träger im Sinne des SGB Vlll
  • Absolvierung einer Erste-Hilfe-Ausbildung
  • die Ausbildung zum Jugendleiter nach den gültigen Richtlinien des Landes NRW (mindestens 35 Stunden)

Ziele der Ausbildung:

  • Befähigung, eine Gruppe mit Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll leiten zu können
  • Einsatzbereitschaft in der Gruppenpädagogik
  • Kenntnisse über verschiedene Themen, z.B. die Aufsichtspflicht, Rechtsfragen, psychologische sowie pädagogische Grundlagen
  • Informationen über Kinder- und Jugendschutz
  • Methoden zur Gestaltung von Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen

Die Jugendleiter-Card hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Sind die Voraussetzungen weiterhin gegeben, kann sie erneut beantragt werden. Bedingung ist die Teilnahme an mindestens einer Fortbildung im Umfang von mindestens 8 Stunden und das Wiederholen der Erste-Hilfe-Ausbildung. Zusätzlich zur Juleica wird den Inhaberinnen und Inhabern auch eine Ehrenamtskarte ausgestellt.

Die Juleica kann ausschließlich online unter: www.juleica.de von den Jugendleitern beantragt werden.

Weitere Informationen und Ansprechartner zum Thema "Juleica" erhalten Sie hier.