Suche

Landesverdienstorden NRW

Mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen werden Bürgerinnen und Bürger geehrt, die außerordentliche Leistungen für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Einwohner erbracht haben. Der Orden wird vom Ministerpräsidenten verliehen und in einer Feierstunde persönlich überreicht.

Voraussetzungen für diese Ehrung:
Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erarbeiten sich die Menschen Verdienste, die überwiegend dem Land NRW und seiner Bevölkerung zu Gute kommen.

Ablauf der Ordensanregung:

  • die Anregung zur Verleihung ist durch jeden möglich
  • Einzureichen ist der Vorschlag bei der Staatskanzlei des Landes NRW:
    Referat „Landesverdienstorden, Schirmherrschaften, Grußworte“
    Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
    ordensanregungen@stk.nrw.de
  • die Ordensanregung wird anschließend in der Staatskanzlei geprüft
  • der Ministerpräsident trifft die endgültige Entscheidung

Beim Landesverdienstorden handelt es sich um die höchstmöglichste Auszeichnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Tatsache, dass die Zahl der Preisträger auf 2.500 lebende Personen begrenzt ist, macht diese Ehrung zu etwas ganz Besonderem.