Landesverdienstorden NRW
Mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen werden Bürgerinnen und Bürger geehrt, die außerordentliche Leistungen für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Einwohner erbracht haben. Der Orden wird vom Ministerpräsidenten verliehen und in einer Feierstunde persönlich überreicht.
Voraussetzungen für diese Ehrung:
Mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erarbeiten sich die Menschen Verdienste, die überwiegend dem Land NRW und seiner Bevölkerung zu Gute kommen.
Ablauf der Ordensanregung:
- die Anregung zur Verleihung ist durch jeden möglich
- Einzureichen ist der Vorschlag bei der Staatskanzlei des Landes NRW:
Referat „Landesverdienstorden, Schirmherrschaften, Grußworte“
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
ordensanregungen@stk.nrw.de - die Ordensanregung wird anschließend in der Staatskanzlei geprüft
- der Ministerpräsident trifft die endgültige Entscheidung
Beim Landesverdienstorden handelt es sich um die höchstmöglichste Auszeichnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Tatsache, dass die Zahl der Preisträger auf 2.500 lebende Personen begrenzt ist, macht diese Ehrung zu etwas ganz Besonderem.