Bundesverdienstorden
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird an Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale, geistige Leistungen und besondere Verdienste, beispielsweise im sozialen und karitativen Bereich, verliehen.
Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Der Bundesverdienstorden wird vom Bundespräsidenten verliehen.
Ablauf der Ordensanregung:
- Bürgerinnen und Bürger können die Verleihung des Verdienstordens per Post oder E-Mail bei der Staatskanzlei NRW anregen; Ist die auszuzeichnende Person Ausländer oder im Ausland wohnhaft, geht die Zuständigkeit an das Auswärtige Amt über
- Bei Anregung der eigenen Person kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung gerechnet werden
- Der Verdienstorden kann in der Regel nicht an verstorbene Personen verliehen werden
- Ist die Verleihung genehmigt, kann der Auszuzeichnende die Annahme des Ordens verweigern
Die Anregung sollte beinhalten:
- Vorname und Familienname der auszuzeichnenden Person sowie des Antragsstellers
- Wohnanschrift der auszuzeichnenden Person sowie des Antragsstellers
- Geburtsdatum der auszuzeichnenden Person
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl der auszuzeichnenden Person
- Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können
Ein Formular für die Ordensanregung finden Sie hier.
Was kommt nach der Ordensanregung?
Die Kreisverwaltungen sind für eine umfassende Recherche zu den Verdiensten der vorgeschlagenen Person zuständig. In einem Bericht zu der Ordensanregung an die übergeordneten Behörden werden die ehrenamtlichen Tätigkeiten der vorgeschlagenen Person ausführlich geschildert und sehr detailliert dargestellt.
Weitere Informationen zum Bundesverdienstorden finden Sie hier.