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Im zweiten Teil des Seminars geht es um die Buchhaltungsorganisation und typische Spezialfragen der Rechnungslegung in gemeinnützigen Vereinen.
Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein, wenn es darum geht, demokratische Entscheidungen zu treffen, die nicht allein dem Vorstand oder satzungsgemäß einem anderen Organ obliegen.
Steuerfallen lauern in gemeinnützigen Organisationen an ganz verschiedenen Stellen. Das betrifft Spenden ebenso wie steuerbegünstigte Zweckbetriebe und nicht zuletzt die Umsatzsteuer.
Der Umgang mit Spenden wirft in gemeinnützigen Vereinen eine Vielzahl von Fragen auf. Das reicht vom korrekten Ausfüllen der Zuwendungsbestätigung bis zu Einzelfragen, wie z. B. ob für Preisnachlässe auf Rechungen eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden darf.
Die Anerkennung als gemeinnützige Organisation ist für viele Vereine von großer Bedeutung. Sie ermöglicht steuerliche Vergünstigungen, verbessert die öffentliche Wahrnehmung und stärkt die finanziellen Spielräume.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein einen Vorstand haben muss (§26 Abs. 1 BGB). Der Vorstand übernimmt Verantwortung für den Verein und ist der wichtigste Ansprechpartner, wenn es um das Vereinsleben oder die Geschäfte des Vereins geht.
Engagement im Verein ist meist ehrenamtlich. Dennoch kann es wünschenswert oder notwendig sein, die ehrenamtliche Tätigkeit (in geringem Umfang) mit Geld zu vergüten.