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Engagementnachweis NRW

Als Anerkennung für die ihre Tätigkeit, können sich Ehrenamtliche einen Engagementnachweis ausstellen lassen. Diesen können sie auch für die berufliche Entwicklung nutzen. Der Engagementnachweis NRW dient dafür als Zeugnis über die freiwilligen Leistungen und kann den Bewerbungsunterlagen beifügt werden.

Voraussetzung zum Erhalt des Nachweises:

  • ehrenamtliche Tätigkeit bei einer Organisation, Kommune, einem Verein oder Verband, der die Berechtigung besitzt, den Engagementnachweis NRW auszustellen
  • erworbene Fähigkeiten im Zusammenhang mit der freiwilligen Arbeit

Nutzen des Engagementnachweises:

  • für die Bewerbungsunterlagen junger Menschen, bei einem Wiedereinstieg und Wechsel des Berufs
  • Bestätigung der sozialen Kompetenzen
  • Entscheidungshilfe für Personalchefs bei einer Bewerbung

Voraussetzungen an die ausstellende Organisation:

  • Ausstellungsberechtigung muss vorliegen
  • besteht seit mindestens zwei Jahren
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss vorliegen

Nutzen für die Organisation:

  • Seltenheit im Kreis Höxter und damit einhergehende besondere Stellung der Organisation
  • positive Aufmerksamkeit in Presse und anderen Vereinen/ Verbänden/ Organisationen

Neben Angaben zur Person, einer kurzen Information über die Trägerorganisation und das Einsatzfeld, beinhaltet der Engagementnachweis NRW einen Nachweis des Umfangs der geleisteten Stunden sowie der erworbenen Schlüsselqualifikationen und fachliche sowie soziale Fähigkeiten (wie z.B. die Team- und Kommunikationsfähigkeit, die Kreativität oder die Leistungsfähigkeit). Darüber hinaus stellt der Engagementnachweis NRW einen schriftlichen Beweis für verschiedene Qualifizierungen und Weiterbildungen dar. Er gibt der Trägerorganisation die Möglichkeit, sich bei den ehrenamtlich Tätigen zu bedanken und dem Ehrenamtlichen eine schriftliche Wertschätzung. Auf Wunsch können noch weitere Informationen je nach Verwendungszweck und Bedürfnissen ergänzt werden.

Welche Organisationen in NRW einen Engagementnachweis bereits ausstellen dürfen, können Sie hier nachlesen.

Weitere Informationen sowie ein Muster für einen Engagementnachweis NRW finden Sie unter: www.engagiert-in-nrw.de/engagementnachweis