Anerkennung
Im Kreis Höxter engagieren sich 26.800 Ehrenamtliche in 1.440 Vereinen. Das sind mehr als 20 Prozent der Bevölkerung des gesamten Kreisgebiets. Ob in der Heimatpflege, im Kultur- und Sportbereich, im Sozial- und Gesundheitswesen oder in der Politik - das Ehrenamt bereichert das Zusammenleben in unserer Gesellschaft und ist ein unverzichtbarer Baustein für die ländliche Region. Hier können Sie sich über verschiedene Möglichkeiten der Anerkennung informieren.
Juleica
Außerdem ermöglicht die Juleica ihren Inhaberinnen und Inhabern Unterstützung in Form von Beratungen, aber auch Vergünstigungen bei Kosten, die durch die Aufgabe als Jugendleiter anfallen.
Voraussetzungen zum Erhalt der Juleica:
- das 16. Lebensjahr sollte vollendet sein
- dauerhafte Tätigkeit in der Jugendarbeit bei einem freien oder öffentlichen Träger im Sinne des SGB Vlll
- Absolvierung einer Erste-Hilfe-Ausbildung
- die Ausbildung zum Jugendleiter nach den gültigen Richtlinien des Landes NRW (mindestens 35 Stunden)
Ziele der Ausbildung:
- Befähigung, eine Gruppe mit Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll leiten zu können
- Einsatzbereitschaft in der Gruppenpädagogik
- Kenntnisse über verschiedene Themen, z.B. die Aufsichtspflicht, Rechtsfragen, psychologische sowie pädagogische Grundlagen
- Informationen über Kinder- und Jugendschutz
- Methoden zur Gestaltung von Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen
Die Jugendleiter-Card hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Sind die Voraussetzungen weiterhin gegeben, kann sie erneut beantragt werden. Bedingung ist die Teilnahme an mindestens einer Fortbildung im Umfang von mindestens 8 Stunden und das Wiederholen der Erste-Hilfe-Ausbildung. Zusätzlich zur Juleica wird den Inhaberinnen und Inhabern auch eine Ehrenamtskarte ausgestellt.
Die Juleica kann ausschließlich online unter: www.juleica.de von den Jugendleitern beantragt werden.
Herr T. Biermann
Kinder, Jugend und Familie
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung